AGB

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der DIPMB – Deutsches Institut für Produkt- und Marktbewertung GmbH, Montanusstraße 62, 41515 Grevenbroich, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18008 (nachfolgend „DIPMB“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Marktforschung, Produktbewertung, Zertifizierung, Gütesiegelvergabe, Studien und Beratung, geschlossen werden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. DIPMB schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als DIPMB ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Erfordernis gilt auch dann, wenn DIPMB die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Einzelvertraglich getroffene Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung von DIPMB maßgebend.

§ 2 Leistungsgegenstand

2.1 Zertifizierungen und Gütesiegel
DIPMB führt auf Basis wissenschaftlicher Methoden – insbesondere KI-gestützter Analyse öffentlich zugänglicher Daten, quantitativer und qualitativer Verfahren sowie Konsumenten-Panel-Befragungen – Bewertungen von Produkten, Dienstleistungen und Unternehmensstrategien durch. Bei positivem Bewertungsergebnis vergibt DIPMB Gütesiegel, u. a.:

• Beste Marke
• Bestes Produkt
• Hohe Kundenzufriedenheit
• Nachhaltige Unternehmensstrategie
• Qualitätsmarke (D-A-CH-Raum)

Die konkret vereinbarten Gütesiegel ergeben sich aus dem jeweiligen Individualvertrag bzw. Angebot.

2.2 Marktforschung und Studien
DIPMB erstellt im Auftrag maßgeschneiderte Marktforschungsstudien, Meinungsforschungsberichte und Markenbeliebtheits-Analysen. Auftragsarbeiten werden vertraulich behandelt; Ergebnisse werden ausschließlich dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

2.3 Beratung und Markteintrittsbegleitung
DIPMB berät internationale Unternehmen beim Markteintritt in Deutschland sowie bei der Produktpositionierung und Wettbewerbsanalyse.

2.4 Lizenzierung von Auszeichnungen
Das Recht zur werblichen Nutzung eines vergebenen Gütesiegels (Lizenz) wird dem Auftraggeber erst nach Abschluss des entsprechenden Lizenzvertrags und vollständiger Zahlung der Lizenzgebühr eingeräumt. Vor Lizenzerwerb ist eine werbliche Verwendung des Gütesiegels unzulässig.

§ 3 Vertragsschluss und Angebote

(1) Angebote von DIPMB sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von DIPMB oder durch Erbringung der vereinbarten Leistung zustande.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn DIPMB diese ausdrücklich bestätigt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat DIPMB alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für die Koordination der beauftragten Leistungen zuständig ist.

(3) Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von DIPMB. DIPMB ist berechtigt, in einem solchen Fall angemessene Mehraufwände gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 5 Preise, Zahlung und Fälligkeit

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen von DIPMB sind – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist DIPMB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen; das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DIPMB anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Bei Jahresverträgen oder laufenden Leistungen ist DIPMB berechtigt, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum nächsten Verlängerungszeitraum anzupassen.

§ 6 Nutzungsrechte und Lizenzen

(1) Sämtliche Rechte an Studien, Berichten, Bewertungsergebnissen, Gütesiegeln, Grafiken und sonstigen Arbeitsergebnissen von DIPMB (nachfolgend „Werke“) verbleiben bei DIPMB, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) DIPMB räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Werken für den vertraglich bestimmten Zweck und Zeitraum ein.

(3) Das Recht zur werblichen Nutzung eines Gütesiegels (Lizenz) ist ausschließlich Gegenstand eines gesonderten Lizenzvertrags. Es umfasst insbesondere:

• Nutzung auf der Unternehmenswebsite
• Nutzung in Print- und Werbematerialien
• Nutzung in Social-Media-Kanälen (Instagram, Facebook, LinkedIn etc.)
• Nutzung in der Unternehmenskommunikation

(4) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Abtretung der eingräumten Rechte an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von DIPMB ist unzulässig.

(5) Nach Ablauf des Lizenz- oder Nutzungszeitraums ist der Auftraggeber verpflichtet, die Nutzung der Werke und Siegel unverzüglich einzustellen und alle Materialien zu entfernen.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern diese nicht allgemein zugänglich sind oder die andere Partei einer Weitergabe schriftlich zugestimmt hat.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). DIPMB verarbeitet personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Weiteres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung von DIPMB.

(3) Soweit DIPMB im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, sind die Parteien verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) DIPMB erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Wissenschaft und anerkannten Methoden der Marktforschung. DIPMB übernimmt jedoch keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers.

(2) Bewertungsergebnisse und Gütesiegel basieren auf den zum Zeitpunkt der Untersuchung verfügbaren Daten. DIPMB haftet nicht für Veränderungen der Marktlage, die nach Abschluss der Bewertung eintreten.

(3) DIPMB haftet unbeschränkt für:

• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von DIPMB, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
• Schäden aufgrund der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
• Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Für einfach fahrlässig verursachte Schäden haftet DIPMB nur, soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Wert des jeweiligen Auftrags.

(5) Im Übrigen ist die Haftung von DIPMB – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfristen werden im jeweiligen Individualvertrag geregelt.

(2) Fehlt eine Regelung zur Laufzeit, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

• der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug gerät und diesen Verzug nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mahnung behebt,
• der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Abmahnung behebt,
• über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

(4) Bereits erbrachte Leistungen sind bis zur Kündigung zu vergüten.

§ 10 Werbliche Referenzierung

DIPMB ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers im Rahmen seiner Unternehmenskommunikation (z. B. Website, Referenzlisten) als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widersprochen hat.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mönchengladbach, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DIPMB ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst

(5) Diese AGB ersetzen alle vorherigen Versionen.